
In der Sitzung vom 31.03.2025 wurde die Hebesatzsatzung für die Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 530 auf 420 gesenkt. Damit liegt der Hebesatz in dem vom sächsischen Finanzministerium Sachsen empfohlenen Bereich für einen aufkommensneutralen Hebesatz in Folge der Grundsteuerreform. Trotz Senkung des Hebesatzes lässt sich allerdings eine Steigerung der Grundsteuer für einzelne Bürgerinnen und Bürger nicht verhindern, wenn deren individueller Messbetrag nach der Neuberechnung gestiegen ist.
Außerdem wurde der Erwerb der öffentlichen Straßen im Wohngebiet Schlossblick vom Gemeinderat beschlossen. Die Straßen befanden sich aufgrund der Insolvenz der SAX-WO-Bau Machern noch in deren Besitz. Die Gemeinde zahlt ca. 25.000 €. Ursprünglich und ohne Insolvenz hätten die Straßen ohne Kosten an die Gemeinde übertragen werden sollen. Es wurde leider erfolglos mit dem Insolvenzverwalter über den Betrag verhandelt. Aus diesem Grund viel das Ergebnis der Abstimmung im Gemeinderat auch nicht einstimmig aus. Außerdem waren die möglichen Rechtsfolgen bei Ablehnung des Beschlussvorschlags nicht abschließend geklärt.
Am Schluss informierte der Bürgermeister noch über das Thema Windkraft. Der regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen veröffentlichte am 28.03.2025 den Entwurf der Regionalplanung und der Windkraftvorranggebiete. Diese Planung erfolgte aufgrund der gesetzlich festgelegten Zielgröße von 2% Flächenausweisung für Windkraftanlagen. Bürgerinnen und Bürger und Gemeinden haben vom 12.05.2025 bis 11.07.2025 die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Entwurf abzugeben. Bei der Planung wurden Umweltbelange, Abstandsregeln etc. berücksichtigt. Im Ergebnis wurden auf dem Gemeindegebiet drei Windkraftvorranggebiete ausgewiesen. Der regionale Planungsverband muss bis Ende 2027 einen rechtskräftigen Regionalplan mit Ausweisung der Windvorranggebiete erstellen.